21.12.2011
„Meine Abgeordneten“ wirkt: Jakob Auer nun auch laut offizieller Nebeineinkunftsliste Landwirt
Wir freuen uns, dass die Tätigkeit von Bauernbundchef Jakob Auer als „Landwirt“ nun auch in der "Liste gemäß Art. 1 § 9 Bezügebegrenzungsgesetz" offiziell als Beruf aufscheint. Wann Herr Auer die Aktualisierung der offiziellen Liste veranlasst hat, ist für uns leider nicht nachvollziehbar. Auf der öffentlich abrufbaren Liste des österreichischen Parlaments finden sich keine Informationen zu Änderungen.
Laut dem Bezügebegrenzungsgesetz müssen österreichische NationalrätInnen und Mitglieder des Bundesrates ihre Nebenbeschäftigungen mit einem Verdienst über 1.142,40 Euro pro Jahr melden. Konsequenzen bei Verstößen sind bis dato jedoch nicht vorgesehen.
Link: Liste gemäß Art. 1 § 9 Bezügebegrenzungsgesetz
Link: Dossier von Jakob Auer
Laut dem Bezügebegrenzungsgesetz müssen österreichische NationalrätInnen und Mitglieder des Bundesrates ihre Nebenbeschäftigungen mit einem Verdienst über 1.142,40 Euro pro Jahr melden. Konsequenzen bei Verstößen sind bis dato jedoch nicht vorgesehen.
Link: Liste gemäß Art. 1 § 9 Bezügebegrenzungsgesetz
Link: Dossier von Jakob Auer