01.01.2013
2013: Fahrplan in Richtung Transparenz
Bei der Veröffentlichung von Nebentätigkeiten der Abgeordneten bleibt zunächst alles beim Alten: Wie bisher wird im ersten Halbjahr 2013 lediglich veröffentlicht, von welchen Rechtsträgern Mandatare ein Einkommen beziehen. Die erste Meldung für das Jahr 2013 muss bis 31. Januar erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Abgeordnete dem Präsidenten ihres Organs auch bekanntgeben, welche leitende Stellen sie - ehrenamtlich oder bezahlt- bekleiden. Diese Informationen bleiben allerdings geheim.
Monatseinkommen von Abgeordneten erst ab Juli 2013
Die Neuerungen des Gesetzes werden für die Öffentlichkeit erst am 01. Juli 2013 sichtbar: Dann muss das durchschnittliche Monatseinkommen der Abgeordneten veröffentlicht werden. Dies erfolgt nicht als exakter Betrag, sondern per Stufensystem. Als Kategorien gelten: bis € 1000,- (Kategorie 1), von €1001,- bis € 3500,- (Kategorie 2); von € 3.501,- bis € 7.000,- (Kategorie 3); von € 7.001,- bis €10.000,- (Kategorie 4) und über € 10.000,-(Kategorie 5).“
Als Bemessungsgrundlage für die erste Meldung nach diesem Modus gilt der Zeitraum Juli bis Dezember 2012. In Zukunft soll der Durchschnitt aus dem gesamten Geschäftsjahr gebildet werden, die Veröffentlichung erfolgt dann ebenfalls ab 01. Juli. Das bedeutet, dass wir erst Mitte 2014 erfahren, welches Monatseinkommen Abgeordnete 2013 durchschnittlich erzielten.
Lobbyisten müssen sich bis 31. März 2013 registrieren
Ab Jahresbeginn tritt auch das Lobbying- und Interessenvertretungs-Gesetz in Kraft. Hier sind ebenfalls mehrere Fristenläufe zu bewältigen: Für die Registrierung als Lobbiyst oder Interessenvertreter bleibt bis Ende März 2013 Zeit. Erst ab April ist die Eintragung ins Lobbyingregister verpflichtend. Veröffentlicht werden müssen ausschließlich Aufträge, die nach 31.12.2012 angenommen wurden.
Umsätze der Lobbyingunternehmen erst Ende 2014 öffentlich
Das Lobbying-Gesetz macht auch öffentlich, welchen Umsatz Lobbyingunternehmen erzielten bzw. welches Budget Unternehmenslobbyisten zur Verfügung hatten. Nach jedem Geschäftsjahr bleiben 9 Monate Zeit, um diese Daten zu melden. Da der laut Gesetz erste zu meldende Zeitraum das Geschäftsjahr 2013 (nicht 2012!) ist, muss die Öffentlichkeit bis September 2014 (!) auf diese Informationen warten.
Auftraggeber und Aufgabenbereich bleiben geheim
Geheim bleiben auch in ferner Zukunft Auftraggeber und Aufgabenbereich der Lobbyisten. Einsicht in dieses Register dürfen nur Politiker, Beamte und andere beeinflussbare Funktionsträger nehmen.
Weiterführende Links: Unvereinbarkeits-Transparenz-Gesetz, Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz