09.07.2012
Abgeordnete: Viele Verdachtsmomente und eine Verurteilung
Nationalratsabgeordnete verfügen über parlamentarische Immunität. Das bedeutet, dass sie aufgrund von Handlungen, welche sie als Politiker tätigen, nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Bevor Anklage erhoben werden kann, muss die Immunität aufgehoben werden. Im Nationalrat entscheidet der Immunitätsausschuss, ob eines seiner Mitglieder „ausgeliefert“ wird oder seine Immunität behalten darf.
In dieser Legislaturperiode gab es bereits 44 Verhandlungsfälle. In 31 Fällen wurden Mandatare tatsächlich ausgeliefert. Meist handelt es sich um den Vorwurf der üblen Nachrede, doch reicht die Bandbreite vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord bis hin zu dem Verdacht der schweren Nötigung. Die Auslieferungen verteilen sich dabei folgendermaßen auf Parteien (siehe auch Grafik links):
- SPÖ: 3
- ÖVP: 3
- FPÖ: 10
- GRÜNE: 2
- BZÖ: 13
Lediglich eine Politikerin wurde in dieser Legislaturperiode rechtskräftig verurteilt: Es handelt sich dabei um Susanne Winter (FPÖ), die aufgrund der Herabwürdigung religiöser Lehren zu drei Monaten bedingter Haft und € 24.000,- Geldstrafte verurteilt wurde. Stefan Petzner beendete sein Verfahren mit einer Diversion, ihm wurde Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vorgeworfen.
Fünf Verfahren gegen Mandatare endeten mit einem Freispruch. Das bedeutet, dass ganze 24 (!) Gerichtsverfahren noch offen sind, ein Immunitätsantrag wurde zurückgezogen: