27.06.2012
Bezügebegrenzungsgesetz: Nicht jedes Gesetz braucht Strafe?
Stellen Sie sich vor, sie verstossen gegen ein Gesetz, müssen jedoch mit keiner Strafe rechnen. Genau so ein Gesetz, haben sich die Abgeordneten gegönnt.
Das heute von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossene Bezügebegrenzungsgesetz sieht bei Nichteinhaltung keine Konsequenzen vor. So liest es sich fast wie Satire, wenn der SPÖ Abgeordnete Wittmann in der Parlamentskorrespondenz darauf hinweist, dass er "keinen Sinn darin sieht, in sämtliche Gesetze Strafbedingungen einzufügen, schließlich seien Gesetze auch ohne Strafen einzuhalten." Dr. Wittmann ist im "Nebenberuf" Rechtsanwalt und als Abgeordneter Obmann des Verfassungsausschusses, jener Ausschuss, in dem das Bezügebegrenzungsgesetz final verhandelt wurde. Wittmanns Obmannstellvertreter im Verfassungsausschuss Peter Fichtenbauer (FPÖ) ist ebenfalls Rechtsanwalt im "Nebenjob".
Regelung für Freiberufler fehlt völlig
Während in Deutschland Abgeordnete, die als Freiberufler tätig sind, also beispielsweise Anwälte oder Unternehmungsberater, anonymisiert den Umsatz des jeweiligen Klienten melden müssen, brauchen ihre österreichischen Kollegen nur angeben, dass sie als Unternehmer tätig sind. In Großbritannien geht dieses Gesetz sogar einen Schritt weiter: da müssen die Politiker_innen die Namen und die Branchen der Klienten ebenso angeben, wie den bezahlten Stundensatz für die Beratungstätigkeit.
Auch die Einkommenskategorien unzureichend
Österreichische Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte ab 2013 in fünf Einkommenskategorien veröffentlichen:
bis 1.000 €
Einkünfte zwischen € 1.001,- und € 3.500,
Einkünfte zwischen € 3.501,- und € 7.000,-
Einkünfte zwischen € 7.001,- und € 10.000,-
sowie Einkünfte über € 10.000,-.
Die letzte Einkommenskategorie, ist zu niedrig angesetzt. Es macht keinen großen Unterschied, ob ein_e Abgeordnete_r € 6850,- oder € 9800,- pro Monat erhält. Wichtiger wäre eine weitere Kategorie, die bei € 15.000,- oder gar € 20.000,- angesiedelt ist. Dann könnte festgestellt werden, ob "einfache" Abgeordnete durch Nebenverdienste mehr als die höchsten Würdenträger der Republik, Bundespräsident und Bundeskanzler, "dazuverdienen".
Leitende Stellungen, Stiftungen bleiben geheim!
Leitende Positionen in Unternehmen und Stiftungen müssen zwar gemeldet, aber nicht veröffentlicht werden. Dies bemängelt auch der Grüne Abgeordnete Albert Steinhauser. Die lapidare Entgegnung von Wittmann laut Parlamentskorrespondenz: "Abgeordneter Wittmann machte in Richtung Abgeordnetem Steinhauser darüber hinaus geltend, dass alle leitenden Funktionen in Unternehmen über das Firmenbuch öffentlich zugänglich sind."
Parlamentarismus nicht aufgewertet!
Offen bleibt auch die Frage in welcher Form die Daten veröffentlicht werden sollen. Open Data im Sinne einer "echten Transparenz" wurde nicht berücksichtigt.
Fazit: Dieses wischi-waschi Gesetz ohne Sanktionen dient nicht dazu, den Parlamentarismus in Österreich aufzuwerten. Damit wurde eine große Chance vertan, das Vertrauen Wähler_innen zurückzugewinnen!
Bild: Peter Binter
Das heute von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossene Bezügebegrenzungsgesetz sieht bei Nichteinhaltung keine Konsequenzen vor. So liest es sich fast wie Satire, wenn der SPÖ Abgeordnete Wittmann in der Parlamentskorrespondenz darauf hinweist, dass er "keinen Sinn darin sieht, in sämtliche Gesetze Strafbedingungen einzufügen, schließlich seien Gesetze auch ohne Strafen einzuhalten." Dr. Wittmann ist im "Nebenberuf" Rechtsanwalt und als Abgeordneter Obmann des Verfassungsausschusses, jener Ausschuss, in dem das Bezügebegrenzungsgesetz final verhandelt wurde. Wittmanns Obmannstellvertreter im Verfassungsausschuss Peter Fichtenbauer (FPÖ) ist ebenfalls Rechtsanwalt im "Nebenjob".
Regelung für Freiberufler fehlt völlig
Während in Deutschland Abgeordnete, die als Freiberufler tätig sind, also beispielsweise Anwälte oder Unternehmungsberater, anonymisiert den Umsatz des jeweiligen Klienten melden müssen, brauchen ihre österreichischen Kollegen nur angeben, dass sie als Unternehmer tätig sind. In Großbritannien geht dieses Gesetz sogar einen Schritt weiter: da müssen die Politiker_innen die Namen und die Branchen der Klienten ebenso angeben, wie den bezahlten Stundensatz für die Beratungstätigkeit.
Auch die Einkommenskategorien unzureichend
Österreichische Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte ab 2013 in fünf Einkommenskategorien veröffentlichen:
bis 1.000 €
Einkünfte zwischen € 1.001,- und € 3.500,
Einkünfte zwischen € 3.501,- und € 7.000,-
Einkünfte zwischen € 7.001,- und € 10.000,-
sowie Einkünfte über € 10.000,-.
Die letzte Einkommenskategorie, ist zu niedrig angesetzt. Es macht keinen großen Unterschied, ob ein_e Abgeordnete_r € 6850,- oder € 9800,- pro Monat erhält. Wichtiger wäre eine weitere Kategorie, die bei € 15.000,- oder gar € 20.000,- angesiedelt ist. Dann könnte festgestellt werden, ob "einfache" Abgeordnete durch Nebenverdienste mehr als die höchsten Würdenträger der Republik, Bundespräsident und Bundeskanzler, "dazuverdienen".
Leitende Stellungen, Stiftungen bleiben geheim!
Leitende Positionen in Unternehmen und Stiftungen müssen zwar gemeldet, aber nicht veröffentlicht werden. Dies bemängelt auch der Grüne Abgeordnete Albert Steinhauser. Die lapidare Entgegnung von Wittmann laut Parlamentskorrespondenz: "Abgeordneter Wittmann machte in Richtung Abgeordnetem Steinhauser darüber hinaus geltend, dass alle leitenden Funktionen in Unternehmen über das Firmenbuch öffentlich zugänglich sind."
Parlamentarismus nicht aufgewertet!
Offen bleibt auch die Frage in welcher Form die Daten veröffentlicht werden sollen. Open Data im Sinne einer "echten Transparenz" wurde nicht berücksichtigt.
Fazit: Dieses wischi-waschi Gesetz ohne Sanktionen dient nicht dazu, den Parlamentarismus in Österreich aufzuwerten. Damit wurde eine große Chance vertan, das Vertrauen Wähler_innen zurückzugewinnen!
Bild: Peter Binter