28.01.2014
Der Rücktritt des talentierten Frank Stronach
Zentraler Wert: Transparenz
Frank Stronach betonte immer wieder, dass der Kern seiner politischen Arbeit das Vertreten von „Werten“ und weniger ein Parteiprogramm sei. Als zentraler Wert wurde den Wählerinnen und Wähler „Transparenz“ präsentiert. So ließ er mit seinem Vorschlag einer „Vermögensoffenlegungen für Mandatare vor Amtsantritt und auch wieder nach dem Ausscheiden aus dem Amt“ aufhorchen (Quelle: ORF Wahlfahrt: ca. ab 5:45 http://www.youtube.com/watch?v=N2nvGnv4W14). Eine Vermögensoffenlegung der 11 „Team Stronach“-Abgeordneten per Amtseintritt sucht man jedoch auf der Parteiwebseite vergebens. Mehrmalige Nachfragen beim „Team Stronach“ blieben leider unbeantwortet.
Verstoß gegen das geltende Offenlegungsgesetz?
Nun gibt es ja ein verpflichtendes Offenlegungsgesetz für Abgeordnete zum Nationalrat. Auf dessen Basis erfolgte auch die Meldung des noch-Abgeordneten Frank Stronach.
Per 28.01.2014 sind folgende Funktionen zu finden:
Parteiobmann „Team Stronach für Österreich“
Präsident „Gemeinnütziger Verein Frank Stronach Institut für sozialökonomische Gerechtigkeit“ (bis 28.1.2013).
Seine Funktion als Verwaltungsratspräsident der Magna Management AG scheint ebenso wenig auf, wie seine Präsidentschaft im Reitclub Magna Racino.
Durch sein frühzeitiges Ausscheiden ist Frank Stronach übrigens nicht verpflichtet, seine Einkommenskategorie zu melden: Die gesetzlich vorgegebene Meldepflicht endet am 30.06.2014.
Was bleibt?
Der Fall Stronach hat einmal mehr gezeigt, dass das österreichische Offenlegungsgesetz seine Aufgabe nicht erfüllt. So ist es beispielsweise unklar, welche Funktionen in internationalen Firmen gemeldet werden müssen. "Meine Abgeordneten" hat sich bereits im Rahmen der Nationalratswahl die Mühe gemacht und internationale Firmenbücher nach Frank Stronach durchsucht. In seinem Dossier haben wir diese aufgelistet.
Falls Frank Stronach gegen das geltende Offenlegungsgesetz verstossen haben sollte, braucht er jedoch kein Angst vor Konsequenzen zu haben: das Gesetz sieht keine vor.
Picture by Steindy, Some Rights Reserved
Frank Stronach betonte immer wieder, dass der Kern seiner politischen Arbeit das Vertreten von „Werten“ und weniger ein Parteiprogramm sei. Als zentraler Wert wurde den Wählerinnen und Wähler „Transparenz“ präsentiert. So ließ er mit seinem Vorschlag einer „Vermögensoffenlegungen für Mandatare vor Amtsantritt und auch wieder nach dem Ausscheiden aus dem Amt“ aufhorchen (Quelle: ORF Wahlfahrt: ca. ab 5:45 http://www.youtube.com/watch?v=N2nvGnv4W14). Eine Vermögensoffenlegung der 11 „Team Stronach“-Abgeordneten per Amtseintritt sucht man jedoch auf der Parteiwebseite vergebens. Mehrmalige Nachfragen beim „Team Stronach“ blieben leider unbeantwortet.
Verstoß gegen das geltende Offenlegungsgesetz?
Nun gibt es ja ein verpflichtendes Offenlegungsgesetz für Abgeordnete zum Nationalrat. Auf dessen Basis erfolgte auch die Meldung des noch-Abgeordneten Frank Stronach.
Per 28.01.2014 sind folgende Funktionen zu finden:
Parteiobmann „Team Stronach für Österreich“
Präsident „Gemeinnütziger Verein Frank Stronach Institut für sozialökonomische Gerechtigkeit“ (bis 28.1.2013).
Seine Funktion als Verwaltungsratspräsident der Magna Management AG scheint ebenso wenig auf, wie seine Präsidentschaft im Reitclub Magna Racino.
Durch sein frühzeitiges Ausscheiden ist Frank Stronach übrigens nicht verpflichtet, seine Einkommenskategorie zu melden: Die gesetzlich vorgegebene Meldepflicht endet am 30.06.2014.
Was bleibt?
Der Fall Stronach hat einmal mehr gezeigt, dass das österreichische Offenlegungsgesetz seine Aufgabe nicht erfüllt. So ist es beispielsweise unklar, welche Funktionen in internationalen Firmen gemeldet werden müssen. "Meine Abgeordneten" hat sich bereits im Rahmen der Nationalratswahl die Mühe gemacht und internationale Firmenbücher nach Frank Stronach durchsucht. In seinem Dossier haben wir diese aufgelistet.
Falls Frank Stronach gegen das geltende Offenlegungsgesetz verstossen haben sollte, braucht er jedoch kein Angst vor Konsequenzen zu haben: das Gesetz sieht keine vor.
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