11.05.2015

Es geht um Glaubwürdigkeit!

Es geht um Glaubwürdigkeit!
Es geht um Glaubwürdigkeit!
„Persönliche Glaubwürdigkeit und zielgerichtete Arbeit sind die wichtigsten Merkmale erfolgreicher Politik“ - so zitiert ÖVP Klubchef Reinhold Lopatka einen Artikel in der Kronenzeitung, der sich mit eben ihm selbst und seinem SPÖ-Gegenüber Andreas Schieder beschäftigt. Was Lopatka nicht erwähnt ist, dass die Verfasserin dieses Artikels seine Klubkollegin Gertrude Aubauer ist. Die stellvertretende Vorsitzende des Seniorenbundes sitzt seit 2006 für die ÖVP im Parlament.
Politisch war Aubauer zuvor der Sozialdemokratie verbunden. Ab 1981 hatte sie eine Mitgliedschaft der SPÖ (Quelle: derStandard) inne, legte diese jedoch im Jahr 2000 als es zum Regierungswechsel kam, zurück.
Beruflich ist Aubauer vielen älteren Semestern auch als ORF Journalistin in Erinnerung: Sie moderierte neben der ZiB 1 auch die Parlamentssendung „Hohes Haus“.

Unter „Der direkte Draht ins Parlament“ früher „Hohes Haus von innen“, schreibt sie eine Kolumne in der Kronenzeitung. Eine Nebentätigkeit, für die Aubauer aufgrund ihrer jahrzehntelangen Berufserfahrung im Journalismus wirklich mehr als qualifiziert ist.
So publizieren auch andere Politiker in unabhängige Medien. Seriöserweise werden die Leser jedoch darauf hingewiesen, sollte der Verfasser eines Artikels ein Politiker sein. Hand auf’s Herz: kennen Sie wirklich alle Nationalratsabgeordneten oder gar Bundesräte? Die Information über die politische Tätigkeit von Aubauer sucht man jedoch vergeblich.

Ein Paradebeispiel für ein völlig vermurkstes Gesetz


Nun sind Nationalratsabgeordnete dazu verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten offen zu legen. Als Wähler könnte man davon ausgehen, dass, wenn ein Mitglied des Nationalrats regelmäßig eine Kolumne in der auflagenstärksten Zeitung des Landes schreibt, diese Tätigkeit auch aufscheint.
Gertrude Aubauer gibt als Beruf Journalistin an, gemeldetes Einkommen erwirtschaftet sie jedoch nur als Angestellte der Aubauer Bildungslogistik GmbH. Diese Firma, sie gehört Gertrude Aubauer und ihrem Mann, ist, wie der Name schon verrät, im Bildungsbereich (OENACE 2008 Sonstiger Unterricht a.n.g. (85.59-0)) tätig.
Auf Nachfrage gibt Frau Aubauer an: „Meine journalistische Tätigkeit nehme ich im Auftrag der Firma ABL Aubauer Bildungslogistik wahr, die Einkünfte bewegen sich in jenem Rahmen, den Sie auf der Parlamentshomepage veröffentlicht finden.“
Aubauer erfüllt also das 2012 beschlossene und 2013 notdürftig reparierte Offenlegungsgesetz für Politiker voll und ganz. Doch selbst wenn sie dagegen verstossen würde, hätte sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, denn dieses Gesetz sieht bei Zuwiderhandlung keine Strafbestimmungen vor.
Und auch mit politischen Konsequenzen, brauchen Politiker bei Verstoß nicht wirklich zu rechnen. Reinhold Lopatka hat als „normaler Abgeordneter“ ebenfalls schon auf die Meldung einer Nebentätigkeit vergessen. Heute ist er Klubobmann.

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