04.10.2013

Nach der Wahl: noch nicht fix, wer ins Hohe Haus einzieht!

Nach der Wahl: noch nicht fix, wer ins Hohe Haus einzieht!
Nach der Wahl: noch nicht fix, wer ins Hohe Haus einzieht!


Spätestens seit der Auszählung der wahlkreisfremden Wahlkarten gestern Abend ist die Mandatsverteilung zwischen den Parteien im Nationalrat fix.
Wer jedoch wirklich einen Sessel im Nationalrat bekommt, steht noch nicht fest.
Regionalwahlkreise vs. Bundeslisten
Einen schönen Überblick über die errungenen Mandate bietet der Mandatsspiegel des BMI. Hier wird exakt aufgeschlüsselt, welche Partei auf welcher Ebene wie viele Mandate erhält. So kommen 32 der insgesamt 52 Nationalratsmandate der SPÖ aus Regionalwahlkreisen, bei der ÖVP sind es 25 von 47 und bei der FPÖ immerhin noch 16 von 40 Sitzen. Ganz anders sieht das Ergebnis der drei anderen Parteien aus: 2 der insgesamt 24 Grünen Mandaten kommen aus Regionalwahlkreisen (Linz Umgebung, Graz Umgebung), das Team Stronach und die NEOS haben keine Mandate über diese Ebene.

Die parteiinternen Verschiebungen beginnen

Einige KandidatInnen sind gleich auf mehreren Listen zu finden. In den meisten Parteien sind die KandidatInnen angehalten, das rangniedrigste Mandat anzunehmen: also zuerst Regional-, dann Landes- und zu guter letzt Bundesliste. Obwohl es sich dabei natürlich nur um eine Empfehlung handeln kann, gibt diese Regelung den einzelnen Parteien die Möglichkeit, Plätze im Nationalrat zu manövrieren. Bei diesem Prozess lassen sich die Parteien nicht gerne in die Karten schauen, einzig die Grünen und die NEOS konnten uns bereits mitteilen, wer für sie ins Hohe Haus einzieht. Aus den Klubs der SPÖ, ÖVP und FPÖ heißt es "wir rechnen noch" - etwaige Ergebnisse kommen frühestens Anfang nächster Woche. Das Team Stronach gab uns leider überhaupt keine Auskunft.

Abgeordnete: nicht die Angelobung, sondern der Wahlschein ist entscheidend

KandidatInnen werden übrigens nicht durch ihre Angelobung zu Abgeordneten, sondern durch den sogenannten Wahlschein:

"EinE frisch gewählteR AbgeordneteR tritt ihr/sein Amt nicht, wie oft gedacht, mit der Angelobung im Nationalrat an, sondern schon mit der Hinterlegung des Wahlscheins in der Parlamentsdirektion. Zeitlich gesehen beginnt die sogenannte "Rechtsstellung als Abgeordnete/Abgeordneter" mit der Gesetzgebungsperiode. Sie endet generell mit dem Zusammentreten des neuen Nationalrates. Im Falle der Auflösung des Nationalrates durch die Bundespräsidentin bzw. den Bundespräsidenten endet sie mit dem Tag der Auflösung." (Quelle: Parlament)

Diese Wahlscheine werden von der Bundeswahlsbehörde (BMI) ermittelt und dem Parlament unmittelbar vor der konstituierenden Sitzung des Nationalrats übermittelt. Änderungen sind also bis zum 29. Oktober durchaus möglich.

Überblick auf "Meine Abgeordneten"
Wir werden in den nächsten Wochen alle neuen Abgeordneten in unsere Datenbank aufnehmen, damit Sie sich auch weiterhin ein Bild von den Menschen machen können, die  Sie im Nationalrat vertreten. Hier können Sie unsere Arbeit unterstützen.

MEINE ABGEORDNETEN

unterstützt von

World of Tomorrow Logo respekt.net Logo
CoreTec Logo MediaClan Logo kolkhos.net Logo