23.09.2013
Nebeneinkünfte: Fristen in neuer Legislaturperiode
Der Countdown läuft: Spätestens am Sonntag, 18:00 Uhr, ist der Wahlkampf offiziell beendet. Um 19.30 wird das vorläufige offizielle Endergebnis von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bekanntgegeben. Der neue Nationalrat wird vom Bundespräsidenten innerhalb einer 30-Tage-Frist nach der Wahl einberufen. Bei der letzten NR-Wahl 2008 wurde diese Frist voll ausgenutzt.
Wer in den Nationalrat einzieht, ist selbst zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Das liegt daran, dass künftige Regierungsmitglieder oftmals als Abgeordnete fungieren, bis die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind.
Abgeordnete: Meldungen binnen 1 Monat nach Mandatsantritt
Generell gilt, dass Abgeordnete binnen eines Monats der Nationalratspräsidentin ihre Nebentätigkeiten melden müssen. Bei einer ersten Sitzung Ende Oktober wäre also Anfang Dezember mit den erstmaligen Meldungen zu rechnen. Ab der ersten Nationalratssitzungen der XXV. Legislaturperiode tritt das „reparierte“ Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz in Kraft.
Änderungen im Transparenzgesetz ab 1. Sitzung gültig
Die Änderungen im Detail:
Führende Positionen in Unternehmen sind zwingend zu veröffentlichen
Leitende Kammer- und Gewerkschaftspositionen sind auf jeden Fall meldepflichtig
Aufwandsentschädigung, die über den konkreten Aufwand hinausgehen, müssen gemeldet werden
Damit wurde auf heftige Kritik am Transparenzpaket reagiert, "Meine Abgeordneten" berichtete.
Die ein-monatige Frist für die Meldung der Nebentätigkeiten gilt auch für nachrückende Abgeordnete. Nach der Regierungsbildung müssen nachrückende Abgeordnete innerhalb eines Monats nach ihrer Angelobung als Nationalräte ihre Nebentätigkeiten offenlegen.
Einkommenskategorien erst im Juli 2014
Als letzter Termin steht die Veröffentlichung der durchschnittlichen Einkommenshöhe durch meldepflichtige Einkünfte am Kalender: Diese werden ab Juli 2014 bekanntgegeben. Als Berechnungszeitraum gilt theoretisch das Kalenderjahr 2013. Für neue Abgeordnete zählt allerdings nur jener Zeitraum, ab dem sie offiziell als Abgeordnete angelobt waren. Das bedeutet, dass neue Abgeordnete - geht man von einer ersten Sitzung Ende Oktober aus - lediglich die Monate November und Dezember in ihre Berechnung miteinbeziehen müssen.