04.07.2013
Offenlegung der Einkommensstufen zeigt Gender Gap
Die am 1.7. erfolgte Veröffentlichung der Einkommenshöhe von Nebentätigkeiten österreichischer Abgeordneter zeigt deutliche Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Abgeordneten. "Meine Abgeordneten" hat die prozentuelle Verteilung der Geschlechter auf die einzelnen Einkommenskategorien gemessen.
Insgesamt wurden von der Veröffentlichung der Einkommensstufen (Stand: 1.7.) 126 männliche und 50 weibliche Nationalratsabgeordnete erfasst. 7 Abgeordnete mussten ihr Einkommen noch nicht angeben, da sie erst vor kurzem angelobt wurden. Die 176 Abgeordnete verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Einkommensstufen:
Schlüsselt man dieses Diagramm nun in zwei geschlechtsspezifische Grafiken auf, wird auf den ersten Blick deutlich, wie groß die Unterschiede zwischen Abgeordnetem und Abgeordneter tatsächlich sind:
Je höher die Gehaltsstufe, desto weniger weibliche Abgeordnete
Beinahe zwei Drittel der weiblichen Abgeordnete geben gar keine meldepflichtigen Nebeneinkünfte an, 16% verdienen weniger als € 1.000,- brutto pro Monat dazu. Es gibt nur eine Abgeordnete, die in Kategorie 4 einzuordnen ist - also zwischen € 7.001,- und € 10.000,- verdient. Dabei handelt es sich um Laura Rudas, Bundesgeschäftsführerin der SPÖ.
Demgegenüber stehen die Männer: Zwar ist auch bei den männlichen Abgeordneten die Gruppe der Abgeordneten ohne meldepflichte Nebeneinkünfte am Größten. Im Gegensatz zu den Frauen (64%) sind es aber nur rund ein Drittel (35%). Dafür gibt es 8 männliche Abgeordnete, die mehr als € 10.000,- pro Monat einnehmen - diese Kategorie ist also rein männlich besetzt.
Fazit: Die Offenlegung der Einkommenskategorien macht auch unter ParlamentarierInnen strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern deutlich.
Info: Die Einkommenskategorien geben an, wie viel Abgeordnete zwischen 1.7. - 31.12.2012 durchschnittlich pro Monat brutto verdient haben:
Stufe 1: € 1,- bis € 1.000,-
Stufe 2: € 1.001,- bis € 3.500,-
Stufe 3: € 3.051,- bis € 7.000,-
Stufe 4: € 7.001,- bis € 10.000,-
Stufe 5: über € 10.000,-
Eine Erklärung, welche Einkünfte laut Gesetz als "meldepflichtig" gelten, finden Sie hier.