16.07.2013
Offenlegung: Transparenz in Landtagen uneinheitlich und mangelhaft
Update: Aus dem Büro des Kärntner Landtagspräsidenten wurde mitgeteilt, die Liste werde vermutlich Ende nächster Woche online gestellt werden.
Ein Blick auf die Websites der einzelnen Landtage offenbart große Unterschiede zwischen Österreichs Bundesländern. Als Musterschüler sind die zwei westlichsten Bundesländer Österreichs zu bezeichnen.
Tirol und Vorarlberg: Bravo
Der frisch gewählte Tiroler Landtag zeigt mit seiner Offenlegungsliste, dass eine Sammlung aller Informationen in Listenform durchaus möglich ist. Während im Bund Informationen über leitende Stellungen in AGs, Stiftungen usw. und leitende ehrenamtliche Tätigkeiten von Abgeordneten nur getrennt von der Liste zu finden sind, packt Tirol all diese Informationen zusammen.
Einen Sonderweg wählt Vorarlberg: Hier gibt es keine Liste aller Abgeordneten, dafür eine Vielzahl an Infos zu jedem einzelnen Mandatar Vorarlberg hat die Meldepflichten in der Landesgesetzgebung verschärft, sodass Mitglieder des Landtags beispielsweise zusätzlich offenlegen müssen, welche Tätigkeit sie zuletzt vor dem Mandat ausgeführt haben. Ebenso müssen der Erhalt von Spenden, Beteiligungen an Kapital-/Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten publik gemacht werden - "Meine Abgeordneten" sagt Bravo!
Oberösterreicher und Wiener legen pflichtgemäß offen
Das Land Oberösterreich hält sich bei seiner Offenlegungsliste stark an die formellen Vorgaben des Bundes und übernimmt auch dessen Trennung von Informationen in Liste/Biographie des Abgeordneten. In Wien werden alle Informationen in einer Liste veröffentlicht, diese ist aufgrund von fehlenden Unterkategorien allerdings unübersichtlich. Zusätzlich ist die Liste selbst auf wien.gv.at schwer zu finden.
Transparenz in Mehrheit der Landtage mehr als verbesserungswürdig
Fünf Bundesländer - also die Mehrheit - fallen negativ auf: Im Burgenland ist zwar eine Liste online verfügbar - diese datiert jedoch vom März 2013. Es fehlen Einkommenskategorien, ehrenamtliche Tätigkeiten und andere leitende Stellungen. Der steirische Landtag veröffentlicht zwar die Einkommenskategorien, anderweitige Informationen zu Tätigkeiten der einzelnen Abgeordneten sucht man jedoch auch deren Biographien vergeblich.
In Kärnten ist - zumindest in Punkto Transparenz von Nebentätigkeiten - noch kein frischer Wind durch Rot-Grün-Schwarz zu spüren. Online fehlt hier noch immer jede Spur auf die Liste. Trotz mehrmaligem Nachfragen erhielten wir keine Antwort aus Klagenfurt. Auch Niederösterreich verzichtet auf eine Online-Publikation seiner Nebeneinkunftsliste. Aus der Salzburger Landtagsdirektion heißt es, dass laut einer Begutachtung des Verfassungsdienstes keine Meldepflicht für Landtagsabgeordnete gegeben sei - der Paragraph sei erst nach der Reparatur des Unvereinbarkeitsgesetzes anzuwenden; mit einer Veröffentlichung rechne man 2014.