16.07.2013

Offenlegung: Transparenz in Landtagen uneinheitlich und mangelhaft

Offenlegung: Transparenz in Landtagen uneinheitlich und mangelhaft
Offenlegung: Transparenz in Landtagen uneinheitlich und mangelhaft

Die einzelnen Landtage handhaben die Offenlegung der Nebentätigkeiten ihrer Abgeordneten extrem unterschiedlich. Kaum eine Liste der gemeldeten Nebeneinkünfte gleicht der anderen - falls eine solche Liste überhaupt online verfügbar ist. Musterschüler sind in Österreichs Westen zu finden.
Update: Aus dem Büro des Kärntner Landtagspräsidenten wurde mitgeteilt, die Liste werde vermutlich Ende nächster Woche online gestellt werden. 


Grundsätzlich gibt es keine Unterschiede zwischen den Offenlegungspflichten von Landtagsabgeordneten und Nationalräten. Die einzelnen Bundesländer können die Offenlegungspflichten verschärfen, eine Verminderung ist jedoch nicht möglich. Bis 30.6.2013 mussten die Landtagsabgeordneten - gleich wie National- und Bundesräte - ihrer jeweiligen Landtagsdirektion melden, in welche Einkommenskategorie ihr zwischen 1.7.-31.12.2012 erzieltes monatliches Brutto-Einkommen fällt. Für eine genaue Erklärung der Meldepflichten siehe unsere Infografik.

Ein Blick auf die Websites der einzelnen Landtage offenbart große Unterschiede zwischen Österreichs Bundesländern. Als Musterschüler sind die zwei westlichsten Bundesländer Österreichs zu bezeichnen.

Tirol und Vorarlberg: Bravo

Der frisch gewählte Tiroler Landtag zeigt mit seiner Offenlegungsliste, dass eine Sammlung aller Informationen in Listenform durchaus möglich ist. Während im Bund Informationen über leitende Stellungen in AGs, Stiftungen usw. und leitende ehrenamtliche Tätigkeiten von Abgeordneten nur getrennt von der Liste zu finden sind, packt Tirol all diese Informationen zusammen.

Einen Sonderweg wählt Vorarlberg: Hier gibt es keine Liste aller Abgeordneten, dafür eine Vielzahl an Infos zu jedem einzelnen Mandatar  Vorarlberg hat die Meldepflichten in der Landesgesetzgebung verschärft, sodass Mitglieder des Landtags beispielsweise zusätzlich offenlegen müssen, welche Tätigkeit sie zuletzt vor dem Mandat ausgeführt haben. Ebenso müssen der Erhalt von Spenden, Beteiligungen an Kapital-/Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten publik gemacht werden - "Meine Abgeordneten" sagt Bravo! 

Oberösterreicher und Wiener legen pflichtgemäß offen

Das Land Oberösterreich hält sich bei seiner Offenlegungsliste stark an die formellen Vorgaben des Bundes und übernimmt auch dessen Trennung von Informationen in Liste/Biographie des Abgeordneten. In Wien werden alle Informationen in einer Liste veröffentlicht, diese ist aufgrund von fehlenden Unterkategorien allerdings unübersichtlich. Zusätzlich ist die Liste selbst auf wien.gv.at schwer zu finden.

Transparenz in Mehrheit der Landtage mehr als verbesserungswürdig

Fünf Bundesländer - also die Mehrheit - fallen negativ auf: Im Burgenland ist zwar eine Liste online verfügbar - diese datiert jedoch vom März 2013. Es fehlen Einkommenskategorien, ehrenamtliche Tätigkeiten und andere leitende Stellungen. Der steirische Landtag veröffentlicht zwar die Einkommenskategorien, anderweitige Informationen zu Tätigkeiten der einzelnen Abgeordneten sucht man jedoch auch deren Biographien vergeblich.

In Kärnten ist - zumindest in Punkto Transparenz von Nebentätigkeiten - noch kein frischer Wind durch Rot-Grün-Schwarz zu spüren. Online fehlt hier noch immer jede Spur auf die Liste. Trotz mehrmaligem Nachfragen erhielten wir keine Antwort aus Klagenfurt. Auch Niederösterreich verzichtet auf eine Online-Publikation seiner Nebeneinkunftsliste. Aus der Salzburger Landtagsdirektion heißt es, dass laut einer Begutachtung des Verfassungsdienstes keine Meldepflicht für Landtagsabgeordnete gegeben sei - der Paragraph sei erst nach der Reparatur des Unvereinbarkeitsgesetzes anzuwenden; mit einer Veröffentlichung rechne man 2014. 


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