20.04.2012
Parlament: Wie stimmen unsere Abgeordneten ab?
Diese Frage ist aufgrund der derzeitigen Datenlage kaum bzw. gar nicht zu beantworten. Im Nationalrat gibt es drei verschiedene Abstimmungsverfahren. Nur eine davon, sie kommt sehr selten zum Einsatz, erfasst das Abstimmungsergebnis namentlich. Hier ein Überblick:
1. Erheben von den Sitzen: Die mit Abstand meistgenutzte Variante. Es wird nicht protokolliert, welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat. Der/die Nationalratspräsident/in zählt durch, wie viele aufgestanden bzw. sitzengeblieben sind.
2. Namentliche Abstimmung: Sie wird durchgeführt, wenn sich 20 Abgeordnete finden, die diese Art der Abstimmung unterstützen. Das Stimmverhalten der Abgeordneten wird nun aufgezeichnet und ist in den stenographischen Protokollen der Sitzungen zu finden.
Die namentliche Abstimmung wird hauptsächlich durch Mandatare der Opposition verlangt, die meisten Anträge stellte die FPÖ. Naturgemäß wird die namentliche Abstimmung vor allem bei politisch umstrittenen Themen verlangt und eher selten durchgeführt. So wurden diese Methode in den letzten 12 Monaten erst 21 Mal durchgeführt, etwa zu folgenden Themen:
Änderung der Bundeshymne (Großer Töchter, Söhne)
Änderungen des Telekommunikationsgesetzes 2003
Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (Griechenland-Hilfe) Bundeshaushaltsgesetz
3. Geheime Abstimmung: Abgeordnete geben ihr Votum anonym in eigens dafür aufgestellten Wahlzellen ab. Mindestens 20 Abgeordnete müssen den Antrag auf eine geheime Abstimmung einbringen und wenn die Mehrheit der Parlamentarier für diese Abstimmungsvariante votiert, kommt es zu einer solchen. Dieses Abstimmungsverfahren wird unter anderem eingesetzt, um den im Österreichischen Parlament üblichen „Klubzwang“ zu umgehen. Den letzten Versuch, eine geheime Abstimmung durchzusetzen, gab es im Jänner 2011. Die FPÖ wollte über einen Misstrauensantrag gegen Minister Darabos geheim abstimmen lassen, fand jedoch im Parlament keine Mehrheit dafür.
„Meine Abgeordneten“ hat sich angesehen, wie Abstimmungen in anderen Ländern und auf EU-Ebene protokolliert werden – dazu in den nächsten Wochen mehr.
Bildquelle: Rama
1. Erheben von den Sitzen: Die mit Abstand meistgenutzte Variante. Es wird nicht protokolliert, welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat. Der/die Nationalratspräsident/in zählt durch, wie viele aufgestanden bzw. sitzengeblieben sind.
2. Namentliche Abstimmung: Sie wird durchgeführt, wenn sich 20 Abgeordnete finden, die diese Art der Abstimmung unterstützen. Das Stimmverhalten der Abgeordneten wird nun aufgezeichnet und ist in den stenographischen Protokollen der Sitzungen zu finden.
Die namentliche Abstimmung wird hauptsächlich durch Mandatare der Opposition verlangt, die meisten Anträge stellte die FPÖ. Naturgemäß wird die namentliche Abstimmung vor allem bei politisch umstrittenen Themen verlangt und eher selten durchgeführt. So wurden diese Methode in den letzten 12 Monaten erst 21 Mal durchgeführt, etwa zu folgenden Themen:
Änderung der Bundeshymne (Großer Töchter, Söhne)
Änderungen des Telekommunikationsgesetzes 2003
Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (Griechenland-Hilfe) Bundeshaushaltsgesetz
3. Geheime Abstimmung: Abgeordnete geben ihr Votum anonym in eigens dafür aufgestellten Wahlzellen ab. Mindestens 20 Abgeordnete müssen den Antrag auf eine geheime Abstimmung einbringen und wenn die Mehrheit der Parlamentarier für diese Abstimmungsvariante votiert, kommt es zu einer solchen. Dieses Abstimmungsverfahren wird unter anderem eingesetzt, um den im Österreichischen Parlament üblichen „Klubzwang“ zu umgehen. Den letzten Versuch, eine geheime Abstimmung durchzusetzen, gab es im Jänner 2011. Die FPÖ wollte über einen Misstrauensantrag gegen Minister Darabos geheim abstimmen lassen, fand jedoch im Parlament keine Mehrheit dafür.
„Meine Abgeordneten“ hat sich angesehen, wie Abstimmungen in anderen Ländern und auf EU-Ebene protokolliert werden – dazu in den nächsten Wochen mehr.
Bildquelle: Rama