16.02.2012
Transparenz – Positivbeispiel Deutschland
Österreichische Politiker sind verpflichtet, Nebeneinkünfte, die € 1.142,40 übersteigen, öffentlich bekannt zu geben. Tun Sie dies nicht, drohen jedoch keine Konsequenzen. Die Höhe der Einkommen ist ebenso wenig bekannt wie Funktionen in Vereinen oder Kapitalgesellschaften. Wie es besser geht, zeigt beispielsweise der deutsche Bundestag.
Im Gegensatz zu ihren österreichischen Kollegen müssen Abgeordnete des deutschen Bundestags eine Vielzahl an Informationen offenlegen. Die Verhaltensregeln für Abgeordnete, die Teil der Geschäftsordnung und damit rechtlich binden sind, sehen dabei die Veröffentlichung folgender Informationen vor:
Zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Bundestag
Funktionen in einer Gesellschaft oder Unternehmen anderer Rechtsform
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Diese Angaben müssen bei allen Tätigkeiten – unabhängig von der Höhe des Verdiensts - veröffentlicht werden. Publiziert müssen weiters werden:
Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Spenden für die politische Arbeit des jeweiligen Parlamentariers
Durch ein Einkommensstufensystem wird außerdem angezeigt, wieviel Bundestagsabgeordnete durch ihre Nebentätigkeit verdienen:
€ 1.000,- bis € 3.500,- monatlich
€ 3.500,- bis € 7.000,- monatlich
mehr als € 7.000,- monatlich
Einkommen unter € 1000,- monatlich müssen nicht veröffentlich werden. Weiters sind folgende Regelungen für Sonderfälle vorgesehen:
bei unregelmäßigen Einkommen wird die Jahressumme gebildet und veröffentlicht
Freiberuflich Tätige müssen Vertragspartner anonymisiert nach den obigen Stufen angeben
Durch dieses System können Bürger die Nebentätigkeiten der Politiker selbstständig beurteilen, ohne dass Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten beschnitten werden. Allein die Einführung eines solchen Stufensystems würde in Österreich für erheblich mehr Transparenz sorgen: So ist anhand der verpflichtenden Angaben österreichischer Abgeordneter nicht erkennbar, ob dieser € 1.143, - pro Jahr oder € 150.000,- pro Monat erhält.
Ein weiterer Punkt, in dem der deutsche Bundestag als Positivbeispiel gelten kann, ist, dass diese Informationen auf der Internetseite des jeweiligen Mandatars angezeigt werden – siehe etwa Gregor Gysi oder Rainer Stinner. Auf der hiesigen Parlamentshomepage sind diese Daten gesondert auf einer Liste zu finden.
Verstößt ein Abgeordneter des deutschen Bundestags gegen diese Veröffentlichungspflichten, drohen ihm ernsthafte Konsequenzen: So kann er etwa mit Ordnungsgeld geahndet werden, dessen Betrag 50% des Abgeordnetengehalts für ein Jahr ausmachen darf. In Österreich gibt es keine Sanktionen für fehlende Angaben auf der Nebeneinkunftsliste.
Fazit: Österreichs Politiker müssten sich nicht lange den Kopf zerbrechen, um ein funktionierendes Modell für mehr Transparenz zu finden – ein Blick nach Deutschland würde genügen. Wie das britische Parlament den deutschen Bundestag in Punkto Transparenz sogar übertrifft, stellen wir nächste Woche vor.
Foto: Stefan Kemmerling, Creative Commons - Lizenz
Im Gegensatz zu ihren österreichischen Kollegen müssen Abgeordnete des deutschen Bundestags eine Vielzahl an Informationen offenlegen. Die Verhaltensregeln für Abgeordnete, die Teil der Geschäftsordnung und damit rechtlich binden sind, sehen dabei die Veröffentlichung folgender Informationen vor:
Zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Bundestag
Funktionen in einer Gesellschaft oder Unternehmen anderer Rechtsform
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Diese Angaben müssen bei allen Tätigkeiten – unabhängig von der Höhe des Verdiensts - veröffentlicht werden. Publiziert müssen weiters werden:
Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Spenden für die politische Arbeit des jeweiligen Parlamentariers
Durch ein Einkommensstufensystem wird außerdem angezeigt, wieviel Bundestagsabgeordnete durch ihre Nebentätigkeit verdienen:
€ 1.000,- bis € 3.500,- monatlich
€ 3.500,- bis € 7.000,- monatlich
mehr als € 7.000,- monatlich
Einkommen unter € 1000,- monatlich müssen nicht veröffentlich werden. Weiters sind folgende Regelungen für Sonderfälle vorgesehen:
bei unregelmäßigen Einkommen wird die Jahressumme gebildet und veröffentlicht
Freiberuflich Tätige müssen Vertragspartner anonymisiert nach den obigen Stufen angeben
Durch dieses System können Bürger die Nebentätigkeiten der Politiker selbstständig beurteilen, ohne dass Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten beschnitten werden. Allein die Einführung eines solchen Stufensystems würde in Österreich für erheblich mehr Transparenz sorgen: So ist anhand der verpflichtenden Angaben österreichischer Abgeordneter nicht erkennbar, ob dieser € 1.143, - pro Jahr oder € 150.000,- pro Monat erhält.
Ein weiterer Punkt, in dem der deutsche Bundestag als Positivbeispiel gelten kann, ist, dass diese Informationen auf der Internetseite des jeweiligen Mandatars angezeigt werden – siehe etwa Gregor Gysi oder Rainer Stinner. Auf der hiesigen Parlamentshomepage sind diese Daten gesondert auf einer Liste zu finden.
Verstößt ein Abgeordneter des deutschen Bundestags gegen diese Veröffentlichungspflichten, drohen ihm ernsthafte Konsequenzen: So kann er etwa mit Ordnungsgeld geahndet werden, dessen Betrag 50% des Abgeordnetengehalts für ein Jahr ausmachen darf. In Österreich gibt es keine Sanktionen für fehlende Angaben auf der Nebeneinkunftsliste.
Fazit: Österreichs Politiker müssten sich nicht lange den Kopf zerbrechen, um ein funktionierendes Modell für mehr Transparenz zu finden – ein Blick nach Deutschland würde genügen. Wie das britische Parlament den deutschen Bundestag in Punkto Transparenz sogar übertrifft, stellen wir nächste Woche vor.
Foto: Stefan Kemmerling, Creative Commons - Lizenz