28.11.2011
Transparenz wirkt!
Klubobleute dürfen laut Unvereinsbarkeitsgesetz keiner nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen. Karlheinz Kopf, Klubobmann der ÖVP im Parlament, hatte laut Schweizer Handelsregister trotzdem eine Geschäftsführerfunktion bei der Sportbau Walser AG in Berneck im Schweizer Kanton St. Gallen. Diese hat er nun am 16. November zurückgelegt. Wir haben das entsprechend in seinem Dossier geändert.
Bis zum 16. November 2011 hat er diese Tätigkeit offensichtlich ausgeübt. Überraschend finden wir in diesem Zusammenhang ein E-Mail des ÖVP-Parlamentsklubs, das wir am 9. November 2011 erhalten haben. Darin wurde uns mitgeteilt, dass Herr Kopf die Funktion bei der Sportbau Walser AG nicht mehr ausübt und wir den Eintrag daher entfernen mögen. Wir haben darauf hin am 9. November am Nachmittag noch einen neuen Handeslregisterauszug des Kantons St. Gallen besorgt und unsere Quelle damit aktualisiert. Der neue Auszug bestätigte die aufrechte Funktion von Herrn Kopf. Diese Information haben wir auch dem ÖVP-Parlamentsklub übermittelt. Mehr als eine Woche später haben wir dann die Information über die Zurücklegung der Funktion erhalten. Was wollte Herr Kopf nun eigentlich mit der Information am 9. November erreichen? Wir wissen es nicht, aber es hinterlässt bei uns Fragezeichen.
Herr Kopf weist zu unserer Überraschung trotz seiner Tätigkeit als Klubobmann weiterhin Nebeneinkünfte von Seiten des Wirtschaftsbunds aus. Es dürfte sich dabei um Bezüge ohne Gegenleistung handeln, weil er ja keine nebenberufliche Tätigkeit als Klubobmann ausüben darf. Die Konstellation Geld ohne Gegenleistung hinterlässt nicht nur bei uns Fragen über Fragen.
Dossier "Beruf" von Karlheinz Kopf auf Meine Abgeordneten.
Bis zum 16. November 2011 hat er diese Tätigkeit offensichtlich ausgeübt. Überraschend finden wir in diesem Zusammenhang ein E-Mail des ÖVP-Parlamentsklubs, das wir am 9. November 2011 erhalten haben. Darin wurde uns mitgeteilt, dass Herr Kopf die Funktion bei der Sportbau Walser AG nicht mehr ausübt und wir den Eintrag daher entfernen mögen. Wir haben darauf hin am 9. November am Nachmittag noch einen neuen Handeslregisterauszug des Kantons St. Gallen besorgt und unsere Quelle damit aktualisiert. Der neue Auszug bestätigte die aufrechte Funktion von Herrn Kopf. Diese Information haben wir auch dem ÖVP-Parlamentsklub übermittelt. Mehr als eine Woche später haben wir dann die Information über die Zurücklegung der Funktion erhalten. Was wollte Herr Kopf nun eigentlich mit der Information am 9. November erreichen? Wir wissen es nicht, aber es hinterlässt bei uns Fragezeichen.
Herr Kopf weist zu unserer Überraschung trotz seiner Tätigkeit als Klubobmann weiterhin Nebeneinkünfte von Seiten des Wirtschaftsbunds aus. Es dürfte sich dabei um Bezüge ohne Gegenleistung handeln, weil er ja keine nebenberufliche Tätigkeit als Klubobmann ausüben darf. Die Konstellation Geld ohne Gegenleistung hinterlässt nicht nur bei uns Fragen über Fragen.
Dossier "Beruf" von Karlheinz Kopf auf Meine Abgeordneten.