01.07.2013
Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!
Die Nebeneinkommen von Abgeordneten und Mitgliedern des Bundesrates wurden gesetzeskonform in fünf Einkommensstufen offengelegt. Diese sind jedoch nicht einzelnen Tätigkeiten zugeordnet, sondern es wird die Summe aller einkommensmeldepflichtigen Nebenverdienste ausgewiesen. Eine völlig andere Lösung als etwa die, des Deutschen Bundestags: Dessen Abgeordnete müssen die Gehaltsstufen zu jeder einzelnen Nebentätigkeit veröffentlichen.
Zusätzlich werden in Österreich Einkommen aus Pensionen, gewählte Tätigkeiten in Kammern und Parteien oder Bürgermeister/Gemeinderat-Funktionen derzeitig nicht berücksichtigt.
Unsere Infografik zeigt im Detail, wie laut Gesetz mit den unterschiedlichen Arten von Nebeneinkünften umgegangen wird (zum Vergrößern auf Bild klicken):
Darüber hinaus bezieht sich die Meldung nach Gehaltsstufen auf den Zeitraum 1.7. -31.12. 2012; bei den Tätigkeiten die auf der über das Parlament abrufbaren Liste neben den Einkommensstufen stehen, handelt es sich jedoch um Tätigkeiten die sich auf einen anderen Zeitraum beziehen. Tätigkeiten, wie leitende Funktionen in AGs oder Stiftungen finden sich nach derzeitiger Gesetzeslage gar nicht auf der publizierten Liste. Sie sind auf der persönlichen Parlamentsseite des jeweiligen Abgeordneten zu finden.
Es lässt sich somit nur sehr schwer nachvollziehen, aus welchen Tätigkeiten sich die veröffentlichte Einkommensstufe zusammensetzt. Das bestehende Gesetz wurde zwar am Freitag im Verfassungsausschuss "repariert" und eine etwas verbesserte Version soll noch im Juli für die nächste Legislaturperiode beschlossen werden.
Allerdings wird nach derzeitigem Wissenstand auch im neuen Gesetz nicht nachvollziehbar sein, für welche Tätigkeit konkret ein Einkommen in welcher Stufe lukriert wird. Weiterhin vergeblich sucht man auch im neuen Gesetzesentwurf nach etwaige Konsequenzen für Mandatare im Falle eines Verstosses: Nicht- oder Falsch-Meldungen von Nebeneinkommen werden auch in Zukunft laut Gesetz nicht geahndet.
Darüber hinaus bezieht sich die Meldung nach Gehaltsstufen auf den Zeitraum 1.7. -31.12. 2012; bei den Tätigkeiten die auf der über das Parlament abrufbaren Liste neben den Einkommensstufen stehen, handelt es sich jedoch um Tätigkeiten die sich auf einen anderen Zeitraum beziehen. Tätigkeiten, wie leitende Funktionen in AGs oder Stiftungen finden sich nach derzeitiger Gesetzeslage gar nicht auf der publizierten Liste. Sie sind auf der persönlichen Parlamentsseite des jeweiligen Abgeordneten zu finden.
Es lässt sich somit nur sehr schwer nachvollziehen, aus welchen Tätigkeiten sich die veröffentlichte Einkommensstufe zusammensetzt. Das bestehende Gesetz wurde zwar am Freitag im Verfassungsausschuss "repariert" und eine etwas verbesserte Version soll noch im Juli für die nächste Legislaturperiode beschlossen werden.
Allerdings wird nach derzeitigem Wissenstand auch im neuen Gesetz nicht nachvollziehbar sein, für welche Tätigkeit konkret ein Einkommen in welcher Stufe lukriert wird. Weiterhin vergeblich sucht man auch im neuen Gesetzesentwurf nach etwaige Konsequenzen für Mandatare im Falle eines Verstosses: Nicht- oder Falsch-Meldungen von Nebeneinkommen werden auch in Zukunft laut Gesetz nicht geahndet.