30.06.2023
Wie viel verdienen die Abgeordneten neben ihrem Mandat?
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Wie gesetzlich vorgeschrieben veröffentlichte die Parlamentsdirektion per 30. Juni die Nebeneinkünfte der Abgeordneten zum Nationalrat. Die Einkommen, die neben dem Mandat erwirtschaftet werden, sind in Einkommens-Kategorien eingeteilt.
Seit 2021 gelten für die monatlichen Bruttoeinkünfte ab 2021 folgende Einkommenskategorien:
von 1 bis 1.150 € (Kategorie 1)
von 1.151 bis 4.000 € (Kategorie 2)
von 4.001 bis 8.000 € (Kategorie 3)
von 8.001 bis 12.000 (Kategorie 4)
über 12.000 € (Kategorie 5)
Übt ein/e PolitikerIn mehrere Tätigkeiten aus, so werden die Einkünfte nicht einzeln angeführt, sondern zu einer Kategorie addiert. Es ist also nicht ersichtlich, wie viel konkret aus einem “Nebenjob” erwirtschaftet wird. Einkommen aus Vermögenszuwächsen oder Vermietungen sind nicht meldepflichtig. Meldet ein/e PolitikerIn nicht ordnungsgemäß, muss sie oder er mit keinen juristischen Konsequenzen rechnen. Diese sind im Offenlegungsgesetz nicht vorgesehen.
Die Kategorien im Überblick
47 Abgeordnete erwirtschaften kein Einkommen neben Ihrem Mandat. Drei Abgeordnete sind aufgrund Ihres Eintrittsdatums in den Nationalrat für 2022 nicht meldepflichtig.
Welche Partei hat die meisten “SpitzenverdienerInnen”?
In der höchsten Einkommenskategorie - als ein Nebenverdienst über € 12.000,- sind sechs ÖVP Abgeordnete, vier von der FPÖ und zwei von den NEOS.
Gender-Pay-Gap - auch im Parlament deutlich sichtbar!
Obwohl im Parlament deutlich mehr Männer vertreten sind, ist der Anteil der Frauen ohne Nebeneinkünfte deutlich höher. 27 Nationalrätinnen (37 % der weiblichen Abgeordneten) erwirtschaften kein Nebeneinkommen, bei ihren Kollegen sind es nur 20 (18,2 % der männlichen Abgeordneten).
In der höchsten Einkommensstufe (über € 12.000,-) befindet sich eine Frau (1,4 % der Frauen) und 11 Männer (10 % der Männer).